Garten im Herbst

Wie kann man zu viel Grünabfall im Garten verwerten?

tmb_garten_im_herbst_zuviel_organische_abfaelle_nach_den_herbstarbeitenGartenjahr / Garten im Herbst: Die Sommerblüher haben ihr Bestes gegeben, die schöne bunte Blumenpracht wird welken und was bleibt, ist jede Menge organischer Abfall. Der Herbst ist unwiderruflich eingebrochen und bis zum ersten Frost ist noch Zeit, den Garten zu räumen. Dazu gehören Pflanzen, Hecken und Stauden zurückschneiden, Sträucher und Büsche kürzen, Einjahresblüher wegräumen, Rosen beschneiden, Pflanzenkübel winterfest in Jute binden, Blumenzwiebeln für Frühjahrsblüher setzen, Laub räumen, kompostieren, Äste und Zweige auflesen, Möbel und Geräte säubern und winterfest verstauen und zum letzten Mal Rasen mähen. Gartenräumung ist ein herbstliches Muss, damit die Pflanzen nicht faulen, gut durch den Winter kommen und im Frühjahr wieder blühen können.
 

Grünschnitt entsorgen


Jeder Gartenbesitzer kennt das Problem: Wohin mit zu viel Heckenschnitt, Strauchwerk, Ästen, Rasenschnitt und Laub. Nicht alles kann auf dem Kompost kompostiert werden. Grünschnitt oder Gartenabfälle sind typische saisonale Abfälle. Besonders im Herbst, wenn die Bäume ihr Laub verlieren, fallen große Mengen an Gartenabfällen an. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig um die spätere Entsorgung zu kümmern. Natürlich können geringe Mengen an Grünabfall kompostiert oder als natürlicher Frostschutz auf Blumen und Sträuchern verteilt werden. Auch in der Biotonne finden kleinere Mengen an Grünabfällen Platz. Für große Mengen an Grünabfällen, wie sie im Herbst meist entstehen, ist jedoch die Entsorgung mittels Container ratsam.

Mit einem Container kann man den Grünschnitt entsorgen. Dafür muss man natürlich wissen, was in den Container hineingehört und was nicht auf diese Weise entsorgt werden kann.

In einen Grünschnitt-Container gehören:

Grün- und Strauchschnitt
Laub
Unkraut
Wurzeln und Äste
Sträucher
Kleinere Bäume
Tannenzapfen

Man sollte jedoch darauf achten, dass keine Bäume, Sträucher und Äste länger als 2 m sind und deren Durchmesser nicht mehr als 15 cm betragen darf. Hier kommen die Container an ihre Beladungsgrenzen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen die Experten eines Containerdienstes zu Rate zu ziehen.

Für die reibungslose und preiswerte Durchführung der Entsorgungsdienstleistung ist es unabdingbar, dass die Gartenabfälle nicht mit irgendwelchen Fremdstoffen, z.B. Plastik, Glas oder Metallen verunreinigt sind. Auch kontaminiertes Laub von der Straße, Hackschnitzel und gehäckselte Sträucher und Bäume sind nicht für den Grünabfallcontainer geeignet, ebensowenig wie Speise- und Küchenabfälle.

Verbrennung von Grünabfällen

Das war früher eine gängige Praxis: überschüssiger Grünabfall wurde einfach verbrannt. Mittlerweile ist das nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eigentlich verboten. Danach hat die Wiederverwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor deren Beseitigung.

Gesetzliche Regelungen gibt es nur länderspezifisch, eine bundesweite Regelung (außer dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) ist nicht vorhanden. Es gelten die Pflanzenabfallverordnungen der einzelnen Bundesländer. Und diese sind wiederum teils sehr unterschiedlich. Und nicht nur das: Es gibt auch innerhalb der Bundesländer verschiedene Regelungen in den Kommunen.

Unter bestimmten Umständen kann es danach erlaubt sein, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung und unter Beachtung der Vorschriften des BGB Laub zu verbrennen, wenn es keine andere Möglichkeit der Entfernung gibt. Vor der Verbrennungsaktion sollte in jedem Fall ein Gespräch mit der kommunalen Verwaltung geführt werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Bild©: Nicole / pixelio.de

 
 

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