Sind Ihre Bäume im Garten vor Sturm sicher?


tmb_gartenjahr_sind_die_baeume_sicherGartenjahr / Garten im Herbst: Die Zeit der Herbststürme ist da: Wer Bäume im Garten hat, sollte sie jetzt gründlich überprüfen - bevor sie durch Windbruch Passanten verletzen oder das Nachbargrundstück beschädigen. Wenn der Baum erkennbar vorgeschädigt war, muss der Eigentümer damit rechnen, dass er möglicherweise für den Schaden haftet. Denn er ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Aber auch Mieter sind mitunter von dieser Verkehrssicherungspflicht betroffen.

Wie überprüft man Bäume?

Bei der Überprüfung sollte darauf geachtet werden, ob die Bäume beispielsweise von Pilzen befallen sind, äußere Verletzungen aufweisen und standsicher sind. Auch abgestorbene Äste und dürres Laub können auf eine Krankheit hindeuten. Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum lediglich durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle Vorschädigung dazu beigetragen hat. Ist Letzteres der Fall, muss der Eigentümer unter Umständen für den entstandenen Schaden geradestehen. In der Regel springt hierfür jedoch - sofern vorhanden - die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.

War der Baum jung, gesund und fest verwurzelt, haftet der Grundstücks-Eigentümer normalerweise nicht. Ein formloses Protokoll der Überprüfung hilft beim Nachweis. Ebenfalls sinnvoll: Nach einem Sturm schauen, ob von losen Ästen Gefahren ausgehen.

Wichtig für Mieter - Garten-Besitzer

Der Vermieter kann ihnen die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten Grundstück übertragen. Dann sollten Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Experten empfehlen, Bäume mindestens zweimal pro Jahr in belaubtem und unbelaubtem Zustand und zusätzlich nach Stürmen zu überprüfen. Dabei brauchen alte Bäume mehr Aufmerksamkeit als junge.
  • Ist ein Baum im Garten umsturzgefährdet, sollte er schnell gesichert oder - wenn möglich und zulässig - gefällt werden.
  • Sehr hohe Baumkronen sind dem Wind besonders ausgesetzt. Empfehlung: Rechtzeitig zurechtschneiden (lassen).

Unfallgefahren auf herbstlichen Rutschbahnen: Laub vom Bürgersteig entfernen

Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger verletzt sich, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Oft sind Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Quelle: infocenter.ruv.de
Bilder: Michael Lorenzet und Helmut Brunken / pixelio.de