Garten zur Miete – Was ist erlaubt?

gartentipps garten zur miete was ist erlaubtGartengestaltung / Gartentipps: Als Mieter einer Wohnung mit Gartenanteil sollte man glücklich für etwas eigenes Grün gleich vor der Haustür sein. Leider ist man aber oft mit dem Vermieter in Fragen Gestaltung des Gartens nicht immer einer Meinung. Was ist erlaubt und was nicht?

Nicht einfach Bäume und Sträucher schneiden

Wenn zum Beispiel im Mietvertrag steht, dass der Mieter den Garten nutzen, also eine Ecke oder Seite sein Eigen nennen darf, dann muss er ihn auch pflegen. Es gibt jedoch keine allgemein gültigen Regeln über das “Wie“. Wenn es nicht ausdrücklich anders im Vertrag steht, kann der Mieter nach eigenen Vorstellungen entscheiden, wie der Garten oder sein Gartenteil aussehen soll. Arbeiten, um die er jedoch nicht herum kommt, sind Mähen und Unkraut jäten. Das Schneiden von Bäumen und Sträuchern hingegen gehört nicht dazu, weil dieser Fachkenntnisse voraussetzt. Allerdings dürfen entstehende Pflegekosten dem nutznießenden Mieter teilweise angerechnet werden. Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter eigenmächtig keine Bäume oder Sträucher entfernen.

Im Mietvertrag kann man es nachlesen

Der Einsatz chemischer Mittel im Garten ist grundsätzlich nicht untersagt, sofern die allgemein gültigen Regeln des Pflanzenschutzes beachtet werden. Per Vertragszusatz kann der Vermieter jedoch den Einsatz verbieten.

Der Mieter darf ohne weiteres Spielgeräte, Planschbecken, Sitz- und Grillplätze aufstellen und anlegen. Allerdings trägt er als Besitzer dann die Verantwortung für die Sicherheit bei Benutzung. Ein Planschbecken oder Gartenteich beispielsweise sollte kindersicher sein und der Grill sollte auf einem sicheren und festen Untergrund stehen. Einen standfesten hochwertigen Grill, ob nun Holzkohle, Gas oder Elektro und zahlreiches Zubehör bestellen Sie beim Weber Grill Händler. Dort erhalten Sie Grills in unterschiedlichen Ausführungen und Preiskategorien, entstanden aus jahrzehntelanger Erfahrung, Zuverlässigkeit und Know-how.

Auch den berühmten Gartenzwerg kann der Vermieter im persönlichen Nutzungsbereich nicht verweigern. Bei Gemeinschaftsgärten sollte man jedoch vorher die Nachbarn fragen, damit Streitereien gar nicht erst aufkommen. Aber auch bei einem anstehenden Gartenfest ist dem Nachbar vorher netterweise Bescheid zu geben, dass es vielleicht ein wenig lauter werden könnte. Am besten aber, man lädt Ihn einfach gleich zur Party ein.

Kräuter-Rauch sorgt für ungestörtes Grillvergnügen

Engelstrompeten, Lilie, Duftsteinrich oder Rosen lassen die schönsten Düfte in unsere Nasen aufsteigen. Von den süßen Aromen fühlen aber nicht nur wir uns angezogen, sondern auch Insekten. Solange es Schmetterlinge und Bienen sind, ist die Welt in Ordnung. Wird draußen aber gefeiert und gegrillt, gesellen sich oft Wespen, Fliegen und Mücken hinzu, dann wird es rasch ungemütlich. Damit der Grillabend ungestört bleibt, können Sie versuchen, die ungebetenen Gäste mit schmauchenden Kräutern zu vertreiben. Geben Sie nach dem grillen des Fleisches einige Zweige getrockneten Rosmarin, Wermut, Lavendel oder andere herb duftende Kräuter in die Glut. Der Rauch hilft, Insekten auf Distanz zu halten. Eine abwehrende Wirkung haben auch verräucherte Kiefernzapfen. Sie sollten wie die Kräuter trocken sein, damit kein dicker Qualm, sondern eine feine Rauchfahne entsteht. Wer keine Kräuter hat, kann sich mit ätherischen Ölen behelfen und Fertigmischungen, Nelkenöl oder Patschule in Schalen unter den Tisch stellen.

Text: gartentipps24.de
Bild: sillilein74 / pixelio.de